Justizministerin: Kein Einfluss auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Ermittelt wurde wegen freihändiger Auftragsvergabe in Millionenhöhe bei der Saarbahn. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Justizministerin Berg sagt, sie habe in dieser Sache keine Weisungen erteilt.

Das Verfahren ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Bereits 2020 war bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine anonyme Anzeige wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs eingegangen. Die Behauptungen in der Anzeige, die Saarlandinside vorliegt:
– Die Geschäftsführung habe für 1,8 Millionen Euro Busse bei MAN gekauft, ohne über Ausschreibung günstigere Anbieter zu suchen.
– Die Saarbahn habe über Jahre an sieben namentlich genannte saarländische Subunternehmen aus der Busbranche „unter der Hand“ Aufträge von ca. 10 Millionen Euro im Jahr vergeben.

Dieses Zuschustern von Millionen-Aufträgen, so der Anzeiger, soll auch bei der Saarbahn intern äußerst kritisch gesehen worden sein. Dies Praxis soll seit Beginn der 10er Jahre exerziert worden sein. Der damalige Geschäftsführer, gegen den ermittelt wurde, soll sich auf der Leitungsebene damit herausgeredet haben, das Verfahren sei mit dem Verkehrsministerium abgesprochen. Ein massiver Vorwurf.

Die Staatsanwaltschaft ging Ende 2023 an die Öffentlichkeit. Sie berichtete über eine Hausdurchsuchung bei der Saarbahn im Zusammenhang mit einer freihändigen Vergabe beim Kauf von Bussen. Der in der Anzeige erhobenen Vorwurf der zugeschusterten Millionenaufträge an Subunternehmen unter Mitwissen des Wirtschaftsministeriums kam nicht an die Öffentlichkeit. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt bereits weg-ermittelt.

Verfahren eingestellt: „Keine Verurteilung zu erwarten“
Im April 2025 schließlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Begründung: Es sei keine Verurteilung zu erwarten. Presse und Öffentlichkeit wurden aber nicht über die Einstellung informiert. Die Schwere der zuvor erhobenen Vorwürfe und das Rücken des damals verantwortlichen Geschäftsführers in die Öffentlichkeit hätten aber eigentlich eine öffentliche Klarstellung, wie in solchen Fällen üblich, erforderlich gemacht. Erst auf wiederholte Nachfrage von Saarlandinside im Juni 2025 teilte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mit.

➡️Dazu mehr: Staatsanwalt bei der Saarbahn: Aufträge „unter der Hand“ an private Busbetriebe?

Es stand viel auf dem Spiel, der Ruf der Saarbahn und ihrer Führung. Und eine möglicherweise strafrechtlich bewehrte Praxis des Wirtschaftsministeriums, das damals Anke Rehlinger (SPD) leitete.

Justizminister können staatsanwaltschaftliche Ermittlungen steuern
Der Fall Saarbahn wirft die Frage auf, ob die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) Einfluss auf die Ermittlungen genommen und dem ermittelnden Staatsanwalt eine Weisung erteilt hatte, was sie rechtlich sogar gedurft hätte. Berg verneinte ein solches Eingreifen gegenüber Saarlandinside. Tatsächlich sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Sie können in ihrer Ermittlungsarbeit durch Vorgesetzte und die Justizministerin eingeschränkt werden. Das Gerichtsverfassungsgesetz ermöglicht dies.

 „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen“ (§ 146 GVG).

Und weiter:

„Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu: …Der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes“ (§147 GVG).

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages präzisiert: Solche „Weisungen können sich mangels gesetzlicher Beschränkung auf jede staatsanwaltschaftliche Aufgabe und jeden Zeitpunkt beziehen… Eine inhaltliche Einschränkung dieses Weisungsrechts ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.“ ­D.h.: Justizminister können Staatsanwälten zu Ermittlungen sogar bei schweren Straftaten oder in Verfahren gegen Parteifreunde Weisungen erteilen. Die Anweisungen müssen weder schriftlich erfolgen noch müssen sie begründet werden.

Weisungen an Staatsanwälte bleiben streng geheim
Einzelfallweisungen sind nach außen hin nicht erkennbar. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages weist auch darauf hin, dass es dem angewiesenen Staatsanwalt strafrechtlich untersagt ist, ihm gegenüber erteilten Weisungen Dritten mitzuteilen.

Der theoretische Fall: Hätte die Justizministerin Petra Berg (SPD) entgegen ihrer Darstellung dem ermittelnden Staatsanwalt oder dessen Vorgesetzten tatsächlich die Weisung erteilt, das Verfahren gegen einen ehemaligen Saarbahn-Verantwortlich so zu führen, wie es dann beendet wurde, würde diese Weisung auch niemals publik.

Justizministerin Petra Berg (SPD) hat die Entscheidungshoheit über Ermittlungen der Staatsanwälte

EuGH: Deutsche Staatsanwälte dürfen keine Europäischen Haftbefehle ausstellen
Das Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwälten, das die Unabhängigkeit der Justiz im Einzelfall massiv einschränken kann, wird international höchst kritisch gesehen. Im Januar 2021 hatte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) den deutschen Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen. Begründung: Die Staatsanwaltschaften seien mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden (Urteil vom 27. Mai 2019). Im europäischen Rechtsstaatsbericht wird Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht kritisiert. Auch der Deutsche Richterbund und die Neue Richterinnenvereinigung fordern mehr Unabhängigkeit für Staatsanwaltschaften.

Fazit: Erosionserscheinung der Demokratie
Politiker fordern insbesondere bei Straftaten, die die Öffentlichkeit erregen, dass die Justiz „mit der ganzen Härte des Gesetzes“ vorgehen soll. In politisch peinlichen oder persönlich misslichen Angelegenheiten hingegen können sie Ermittlungen behindern oder untersagen. Die Politik hat dieses Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft per Gesetz geregelt. Es ermöglicht Beschlüsse mit zweierlei Maß – die auf der Grundlage unabhängiger Ermittlung zustande gekommenen Entscheidungen und die infolge geheimer Eingriffe der Politik beeinflussten.

Dieser Missstand legt Erosionserscheinungen der Demokratie offen. Und dies vor dem Hintergrund des Erstarkens antidemokratischer Kräfte. Jacqueline Bernhardt, Linke-Justizministerin in Mecklenburg-Vorpommer, geht dagegen vor. Sie verzichtet auf die Ausübung des externen Weisungsrechts – und hat das jetzt in einem Erlass dokumentiert.

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