„Abgeordneten-Pauschale für Regierungsmitglieder gehört abgeschafft“

Die Meinung von Christoph Walter, dem Vorstandsvorsitzenden des Steuerzahlerbundes Saar

Die Doppelalimentation von Regierungsmitgliedern ist ein Dauerärgernis. Peter Müller hat zu Beginn seiner Amtszeit als Ministerpräsident zwar die Diäten für Regierungsmitglieder mit Landtagsmandat abgeschafft. Die steuerfreie Aufwandspauschale für Abgeordnete wurde jedoch beibehalten – entgegen den Ankündigungen einer Nulllösung in den 90er Jahren, als er noch auf der Oppositionsbank saß. Zu groß war wohl die Begierde nach dem Zubrot einschließlich Steuerprivileg.

Abgeordneten-Mandat ruht praktisch

Während normale Steuerzahler jeden geltend gemachten Euro Werbungskosten genau auflisten und deklarieren müssen, gilt dies für unsere gewählten Volksvertreter nicht. Eine aus unserer Sicht ungerechtfertigte Bevorzugung. Hinzu kommt, dass diese Aufwandsentschädigung von derzeit 1.435 Euro im Monat für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten, Kosten für Schreibarbeiten, Porto, Telefon und sonstige Auslagen bezahlt wird, obwohl aus Zeitgründen das Mandat gegenüber der Regierungsarbeit faktisch ruht und diese Kosten überhaupt nicht mehr anfallen. Also schon mal zwei stichhaltige Gründe für die Abschaffung.

Ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung

Auch aus einem anderen Grund halte ich diese Doppelalimentation für nicht gerechtfertigt. Meiner Meinung nach widerspricht es demokratischen Grundsätzen, wenn Mitglieder der Exekutive zugleich Mitglieder der Legislative sind – ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung. In Bremen ist es daher nicht möglich, dass ein Mitglied des Senats zugleich Abgeordneter der Bürgerschaft ist. Gäbe es diese Regelung im Saarland, könnten wir uns diese Diskussion hier sparen, dann gäbe es keine steuerfreien Aufwandsentschädigungen für Regierungsmitglieder.

Aber im Saarland haben unsere Politiker in vielen Dingen ein anderes Verständnis; z.B. bei der Wahl der Direktorin der Landesmedienanstalt und der Präsidentin des Landesrechnungshofes, bei der Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2020 und des Doppelhaushalts 2021/2022.