Saarländische Richter überlastet und unterbezahlt – Bundesverfassungericht prüft

Es ist ein Alarmruf für den Rechtsstaat: Die saarländischen Gerichte leiden unter Personalnot. Viele sind überlastet. Zudem: Die Richter und die Staatsanwälte im Saarland sind die am schlechtesten bezahlten der Republik. Die Landesregierung steht deshalb demnächst vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wenn Strafprozesse zu lange dauern, schwindet das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. © Adobe

Der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Dr. Christian Dornis, beklagt im Gespräch mit Saarlandinside, die Aufgaben der Gerichte seien mit der gegenwärtigen Personaldecke nicht zu lösen. „Die Personalknappheit bei den Geschäftsstellen, also im mittleren Dienst sowie bei den Rechtspflegern im gehobenen Dienst, nimmt Ausmaße an, die das reibungslose Funktionieren der Justiz als Ganzes bedrohen“, sagt Dornis. Seit Jahren fehlen Richter und Staatsanwälte. Der Richterbund hat einen Mehrbedarf von 46,5 Stellen errechnet, bei zurzeit insgesamt 365 an allen Gerichten inklusive Staatsanwaltschaft.

Personalmangel kann für Bürger existenzielle Auswirkungen haben

Die durch den großen Personalmangel verursachten Verzögerungen in der Justiz kann jeden Bürger bei existenziell wichtigen Themen treffen. Dornis führt Beispiele an. Der Käufer eines Hauses braucht für die Finanzierung eine schnelle Grundbucheintragung. Erben brauchen zeitnah einen Erbschein, um handlungsfähig zu sein. Wer alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr entscheidungsfähig ist, ist auf eine schnelle gerichtliche Anordnung eines gerichtlichen Betreuers angewiesen. Aber vor allem müssen Straftäter zeitnah bestraft werden, um größtmögliche Sicherheit garantieren zu können. Bei den Opfern führt das lange Warten auf Urteile zu Verdruss und Zweifel am Rechtsstaat.

Belastung aktuell bis zu 135 Prozent

Nach einer aktuellen bundeseinheitlichen Bewertung sind die saarländischen Richter an Amtsgerichten zu 108 Prozent belastet, am Landgericht mit 129 und bei der Staatsanwaltschaft mit 135 Prozent. Bei den Landgerichten sei durch eine hohe Spezialisierung „an Effektivitätsgewinnen bereits alles rausgeholt“, so Dornis. Besonders kritisch: Bei der Staatsanwaltschaft wachse das Risiko „der eingeschränkten Strafverfolgung“.


Der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Dr. Christian Dornis, ist Richter am Landgericht.

Mehrbelastung durch Internet- und organisierte Kriminalität

Dabei kommt zusätzliche Arbeit auf die Justiz zu: organisierte Kriminalität, die komplexer werdende Internetkriminalität, Kinderpornografie, Hassdelikte und Betrugs- und Steuerstraftaten. Die Polizei arbeitet verstärkt mit Schwerpunktermittlungsgruppen. Damit kommen auf die Gerichte eine Menge von Verfahren zu. Auch die Zahl der Zivilprozesse steigt, hauptsächlich bei den Amtsgerichten in Strafsachen und Bußgeldsachen und beim Landgericht. Nur bei den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sind die Zahlen leicht rückläufig. Dies geht aus einer vom Justizministerium zur Verfügung gestellten Statistik hervor.

„Pakt für den Rechtsstaat“ kommt bei den Gerichten nicht an

Dabei setzten die Richter und Staatsanwälte große Hoffnungen in den „Pakt für den Rechtsstaat“, eine Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Bundesländern. Der Pakt finanziert 2.000 zusätzliche Stellen, um die Justiz zu entlasten. „Dieser Pakt ist im Saarland nicht eins zu eins umgesetzt worden. 24 Stellen sind zugesagt, 18 werden wir voraussichtlich bekommen“. Wegen fehlenden Personals dauern die Gerichtsverfahren im Saarland länger als im Bundesdurchschnitt, bei Zivilprozessen vor den Amtsgerichten und beim Landgericht mehr als zwei Monate, beim Oberlandesgericht gut einen Monat länger (Quelle: Statistisches Bundesamt 2019).

Ständige Überlastung und jahrelange Unterbezahlung

Zur ständigen Überlastung kommt noch eine bundesweit einmalige Unterbezahlung. Die saarländischen Richter und Staatsanwälte verdienen im Bundesländervergleich am wenigsten. So beträgt beispielsweise die R1-Besoldung für einen Richter am Amtsgericht (verheiratet, zwei Kinder, zehntes Berufsjahr) in Sachsen-Anhalt 6.358 Euro im Monat, im Saarland verdient der gleiche Richter 5.342 Euro, mehr als 1.000 Euro weniger.  Die enormen Einkommensunterschiede bestehen seit 2011, als die Landesregierung die Besoldungserhöhung ausgesetzt und folgende Erhöhungen aufgeschoben hatte. Dornis sieht die Gefahr, dass wegen der schlechten Besoldung gute Juristen aus dem Saarland abwandern.

Verwaltungsgericht: Schlechte Besoldung der Richter verfassungswidrig

Deswegen kam es zu der ungewöhnlichen Situation, dass zwei saarländische Richter vor dem Verwaltungsgericht klagten. Ein junger Richter am Amtsgericht, dessen Besoldung 2011 sogar um monatlich 350 Euro gekürzt wurde und ein verheirateter Richter am Oberlandesgericht mit drei Kindern.

Am 23.10.2018 gab ihnen Verwaltungsgericht des Saarlandes Recht:
Die Besoldung in der Besoldungsgruppe R 1 und R 2 ist in verfassungswidriger Weise zu niedrig.
Saarländischen Richtern und Staatsanwälten fehlt im Bundesvergleich mehr als ein Monatsgehalt.
Das Besoldungsniveau insgesamt ist im Saarland zu niedrig.
Die Einkommensentwicklung der Beamten hält mit der Privatwirtschaft nicht Schritt.
Die angespannte Finanzlage des Saarlandes rechtfertigt nicht die verfassungswidrige Unteralimentation.
Das Saarland hat kein schlüssiges Gesamtkonzept zur Haushaltskonsolidierung.
Im Klartext: Die Landesregierung darf Richter und Beamte nicht willkürlich rupfen.

Gute Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht

Das Verwaltungsgericht hat die Fälle dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dieses hat bereits vor Jahren einen Katalog mit sieben Parametern einer amtsangemessenen Beamtenbesoldung festgelegt. „Die meisten Parameter hat die Landesregierung gerissen“, sagt Dornis. Die Verfassungsrichter hätten bereits zur gleichen Rechtslage in Berlin und Nordrhein-Westfalen den Klagen stattgegeben. Dornis sieht deshalb gute Chancen für die saarländischen Richter und Staatsanwälte.

Quellen:
Statistisches Bundesamt, Rechtspflege Zivilgerichte 2020
Auswertungen des saarländischen Justizministeriums
Urteile des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Aktenzeichen: 2 K 2076/15), (Aktenzeichen: 2 K 99/16)