Saarland beim Lärmschutz massiv im Rückstand

Die Straßenbaubehörden und die Autobahn-GmbH des Bundes kommen mit Lärmschutzmaßnahmen nicht nach. © Adobe


Tausende Saarländer, die in der Nähe von Bundesfernstraßen wohnen, müssen einen Verkehrslärm erdulden, der die amtlichen Grenzwerte überschreitet. Mit dem Bau von Lärmschutzwänden und Wällen sind die Behörden seit Jahren im Rückstand. Bis 2020 war der Landesbetrieb für Straßenwesen für den Lärmschutz an Bundesstraßen verantwortlich.

Dies besagt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic (FDP). Hintergrund: Im letzten Jahr sind die Auslösewerte beim Lärmpegel, ab denen die Straßenbaubehörden Lärmschutzwände bauen müssen, abgesenkt worden. In diesem Jahr auch für Lärmsanierungsmaßnahmen, wozu der Einbau von Schallschutzfenstern zählt. Dies betrifft die Anwohner in den Gemeinden und Ortsteilen entlang folgender Straßen.

Lärmschutzanlagen Saarland nach neuen Richtwerten

Bereits nach den alten Auslösewerten von 2010 hätten die Behörden an zahlreichen Streckenabschnitten für Lärmschutz sorgen müssen, entweder durch Lärmschutzwände oder durch den Einbau von Schallschutzfenstern in den betroffenen Häusern. Dies betrifft folgende Bereiche:

Lärmschutzanlagen im Saarland nach alten Richtwerten

Die Projekte befinden sich teilweise seit mehr als zehn Jahren in der Planung. Nur die Sanierungsmaßnahmen in Riegelsberg, Homburg und Jägersburg laufen.

Entlang der Bundesstraßen im Saarland befinden sich vier Lärmschutzwände in der Planung. Die Länge ist der Bundesregierung noch nicht bekannt. Wann die anderen Maßnahmen in Angriff genommen werden, darüber macht die Bundesregierung keine Angaben. Nur so viel:  Ab dem Jahr 2022 sei eine grundhafte Erneuerung der A 8 zwischen der Anschlussstelle Neunkirchen-Oberstadt und dem Autobahnkreuz Neunkirchen auf einer Streckenlänge von rund fünf Kilometern geplant. Hierbei wird eine Vielzahl an bestehenden Lärmschutzwänden erneuert und neu errichtet. An Bundesfernstraßen im Saarland gibt es Lärmschutzwände mit einer Länge von 30,24 km, Lärmschutzwälle mit einer Länge von 19,38 km und Steilwälle mit einer Länge von 4,05 km.

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Oliver Luksic (FDP)