„Wahlkampf ist Häuserkampf“ sagt Annegret Kramp-Karrenbauer gerne vor Wahlen. Mit dem Kampfauftrag will sie ihre Parteisoldaten in Marsch setzen. An der lokalen Wahlfront nehmen die Truppen den Kampfauftrag wörtlich und überschreiten Grenzen des Anstands. In Heusweiler kommt es bei der CDU zu unwürdigen Scharmützeln.
Unzulässige Wahlhilfe durch den Bürgermeister
Jahrelang haben die Parteien versucht, ihre Wähler mit Fahrdiensten zur Urne zu beeinflussen. Das reicht heute nicht mehr. Das neue Geschäftsmodell heißt „Hilfe bei der Briefwahl“. In Heusweiler umwerben sogar der „Bürgermeister und sein Team“, Verwaltungsmitarbeiter also, die Wähler. Bürgermeister Redelberger und seine Mitstreiter gehen den Wählern sozusagen zur Hand. Das Angebot unterbreitet die örtliche CDU in einer Anzeige im Amtsblatt „Heusweiler Wochenpost“. Nach aufgebrachten Protesten lässt Redelberger über seinen Gemeindewahlleiter mitteilen, die Anzeige sei nicht abgesprochen. Er distanziert sich aber nicht davon und lässt die Anzeige auch nicht zurücknehmen.
Redelberger riskiert Wahlanfechtung
„So verstößt der Bürgermeister gegen das Neutralitätsgebot und könnte dadurch eine Anfechtung der Wahl provozieren“ kommentiert die Rechtsanwältin Petra Frevel, freie Gegenkandidatin gegen Redelberger, den Fall auf Facebook. Auch SPD-Bürgermeister-Kandidat Stefan Schmidt findet die CDU-Methoden „einen Skandal“, bei der Anzeige handele es sich um einen offiziellen Aufruf des Bürgermeisters zugunsten der CDU.
Bundesverfassungsgericht fordert Zurückhaltung
Nach Schmidt ein Gesetzesverstoß, denn die Vorschriften sagen: Personen, die aus dem Amt wiedergewählt werden wollen, müssen im Wahlkampf besonders umsichtig agieren. Laut Bundesverfassungsgericht haben die Amtsinhaber das „Gebot der Neutralität und äußerste Zurückhaltung im Vorfeld der Wahl“ zu wahren. Amtshandlungen und Werbemaßnahmen sind strikt zu trennen. Amtsträger wie beispielsweise Bürgermeister oder Ortsvorsteher dürfen nur als Privatperson Wahlkampf machen.
Briefwahl nicht im Beisein anderer Personen
Dabei stellt sich die Frage, was die CDU-Kandidaten bei der Briefwahl konkret tun wollen, denn die Unterlagen für die Briefwahl bekommt man mit Erläuterungen lange vorher frei Haus geschickt. Dazu braucht niemand einen Boten. Paragraph 48 der Landeswahlordnung schreibt außerdem vor, dass bei Briefwahl der „Wahlvorgang (…) grundsätzlich ohne Hilfe und auch nicht im Beisein von anderen Personen stattzufinden“ hat.
Wenn die Wahlzettel verschwinden…
Auch ist die Gefahr der Wahl-Manipulation nicht von der Hand zu weisen. Gerade vor Wahlen verfallen Partei-Soldaten in taktische Manöver. Was, wenn der „hilfsbereite Nachbar“ die gebrachten Wahlunterlagen gleich wieder mitnehmen will? Oder wenn die ausgefüllten Wahlzettel auf dem Weg zum Wahlamt verschwinden? Niemand würde dies bemerken.
Neujahrsempfang für Wahlwerbung missbraucht
Dass die CDU-Funktionäre in Heusweiler ihr öffentliches Amt zugunsten der Partei missbrauchen, hat schon Tradition. Beim Neujahrsempfang in Eiweiler hatte Ortsvorsteher Richard Wachall mehrfach dazu aufgerufen, bei der Kommunalwahl CDU zu wählen. Er hatte dabei offensichtlich übersehen, dass es sich um keinen Parteitag handelte, sondern um eine Veranstaltung der Gemeinde. Die SPD zeigte das Fehlverhalten am 14. Januar bei der Kommunalaufsicht an. Bis heute gab es keine Konsequenzen.
Fazit: Das Grundgesetz garantiert die freie und geheime Wahl als grundlegend für unsere Demokratie. Dies gilt auch für die Briefwahl. Sie sollte genauso geheim wie der Wahlakt in der Kabine ablaufen. Das Briefwahlverfahren ist so einfach geregelt, dass die Wähler keine Hilfe benötigen. Die Parteien haben sich also aus dem individuellen Wahlakt beim Bürger herauszuhalten. Sie haben dort nichts verloren. Sie dürfen nicht einmal den Anschein von Manipulationen aufkommen lassen.
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