Landesmedienanstalt Saar zwischen  Defizit und Verschwendung

Viel ist über die an Sachsen-Anhalt vorerst gescheiterte Erhöhung der Rundfunkbeiträge berichtet worden. Völlig untergegangen ist dabei, dass nicht nur ARD, ZDF und Deutschlandradio und insbesondere der Saarländische Rundfunk davon betroffen sind. Sondern auch die Landesmedienanstalten.

Die Landesmedienanstalt Saar (LMS) schwamm früher mal im Geld der Gebühren- bzw. Beitragszahler. Nach 20 Jahren CDU-Direktorenschaft ist der Blick für das finanziell Machbare aber anscheinend völlig verloren gegangen. „Die wirtschaftliche Lage ist seit einiger Zeit durch ein finanzstrukturelles Defizit geprägt“, so die verschwurbelte Lagebeschreibung der Geschäftsführung. Soll heißen: Man gibt mehr Geld aus als man einnimmt. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) und die Landesrechnungshöfe hatten dagegen wiederholt zur Sparsamkeit aufgerufen – aber passiert ist wenig bis nichts. Im Gegenteil:  Wie im Saarland wurden auch in anderen Landesmedienanstalten die Beschäftigungsfelder munter ausgeweitet und damit die Ausgaben erhöht.

Hauptaufgabe der 14 Landesmedienanstalten ist es, private Medienanbieter zu kontrollieren, auch Online-Angebote. Dafür erhalten sie gesetzlich festgelegt knapp zwei Prozent aus dem Rundfunkbeitrag, die LMS im Jahr 2,4 Millionen Euro.

Rechnungshöfe kritisieren Verschwendung

An Organisationsstruktur und Finanzierungsmodell der Medienanstalten entzündet sich seit Jahren Kritik. Bereits im September 1999 hatten die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder festgestellt, „dass die Höhe der Rundfunkgebührenzuweisungen bei den Landesmedienanstalten zu einer zu großzügigen Finanzausstattung führt und ein Ausgabeverhalten begünstigt, das nicht den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung entspricht.“ (Anlage zum Bericht des Rheinland-Pfälzischen Rechnungshofes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der LPR in den Haushaltsjahren 1995-2001) Doch es passierte: Nichts!

Bei den Finanzen der Landesmedienanstalt Saar steht manches Kopf. Direktorin Ruth Meyer auf der interaktiven Webkonferenz „Meinung – Macht – Medien“ im November letzten Jahres.

„Finanzierungsform fördert unwirtschaftliches Verhalten“

20 Jahre später moniert der KEF-Bericht immer noch: „Es ist Sache der Länder zu prüfen, ob die finanzielle Ausstattung der Landesmedienanstalten aufgabengerecht bemessen ist. Die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben bereits 2017 in gemeinsamer Konferenz festgestellt, dass der feste prozentuale Anteil am Rundfunkbeitragsaufkommen zum Teil zu einer erheblichen strukturellen Überfinanzierung der Landesmedienanstalten führe. Die Rechnungshöfe haben in verschiedenen Prüfverfahren festgestellt, dass durch diese Finanzierungsform unwirtschaftliches Verhalten gefördert werde. Die Kommission schließt sich diesen Feststellungen an und weist darauf hin, dass der Anteil der Landesmedienanstalten aus dem Beitragsaufkommen überprüft werden sollte“ (KEF-Bericht 2020).

LMS enthält dem SR Rundfunkbeiträge vor

Im Saarland summieren sich die Einnahmen der Landesmedienanstalt aktuell auf rund 2,4 Millionen Euro pro Jahr. Mit dem Geld aus den Rundfunkgebühren schwamm man Anfang des Jahrtausends noch in Reichtum, was den Landesrechnungshof auf den Plan rief. „Der RH gelangt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Anstalt die im Haushaltsjahr 2002 aus Rundfunkgebühren zugeflossenen Mittel von 144.159,75 € durch eine zweckwidrige Mittelverwendung nicht nach Maßgabe des § 40 RStV (Anm.: Rundfunkstaatsvertrag) in Anspruch genommen hat. Die Mittel stehen damit gemäß § 40 Abs. 3 RStV dem Saarländischen Rundfunk als der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu.“

Im Saarland kein Rückfluss an den Rundfunk

Genauso ist es vorgesehen: Was die Landesmedienanstalten nicht ausgeben, gehört den Rundfunkanstalten, im Saarland somit dem Saarländischen Rundfunk. Doch was in den meisten Bundesländern auch tatsächlich passiert, davon ist man an der Saar weit entfernt. Die „Rückflüsse“ aller Medienanstalten beliefen sich insgesamt auf rund 30 Prozent des Finanzierungsvolumens. Im Saarland dagegen: Null! Soll sich doch der SR gegenüber der KEF lieber arm rechnen, war man offenbar in der für Medienpolitik zuständigen Staatskanzlei der Meinung. Oder sich das Geld zum Erhalt der Selbständigkeit aus dem ARD-internen Finanzausgleich holen. Aber Geld von der Landesmedienanstalt an den klammen SR überweisen – das kam der Medienpolitik im Saarland nicht in den Sinn.  

Info: Die Aufgaben der Landesmedienanstalten

Mit Einführung des privaten Rundfunks und Fernsehens in Deutschland 1984 wurden sukzessive als Aufsichtsbehörden die Landesmedienanstalten gegründet. 14 Stück gibt es davon, jedes Bundesland hat natürlich gerne eine. Nur Hamburg und Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg gehen hier mittlerweile den sparsameren Weg der Kooperation. Kernaufgaben dieser Anstalten (des öffentlichen Rechts) sind die Erteilung von Sendelizenzen für private Rundfunk- und Fernsehprogramme und die Kontrolle gesetzlicher Bestimmungen. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung der Bestimmungen zur Werbung, zum Jugendschutz sowie zu den allgemeinen Programmgrundsätzen im Rundfunk und im Internet. Gleichzeitig sollten sie aber auch die Interessen der privaten Rundfunkveranstalter gegenüber den öffentlich-rechtlichen vertreten und lokale Fernseh- und Radioveranstalter unterstützen. Dafür erhalten alle Medienanstalten 1,9 Prozent aus dem Rundfunkbeitrag, in der Gebührenperiode 2017 bis 2020 rund 605 Millionen Euro.

Lesen Sie auch den zweiten Beitrag von Volker Hildisch: „Landesmedienanstalt von der Politik besetzt und aufgebläht“